Ferien und Feiertage
Hebammenversorgung in den Winterferien
Während der Winterferien und an den Feiertagen sind oft Praxen geschlossen und viele Hebammen machen Ferien. Deshalb bieten freiberufliche Hebammen in der Zeit vom 24.12.2024 bis zum 05.01.2025 eine zusätzliche Hebammenversorgung für Familien, die bisher keine Hebamme gefunden haben oder deren Hebamme gerade im Urlaub ist, im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis an.
Voraussetzung ist, dass Sie sich für Ihren Termin jeweils bis 17:00 Uhr am Vortrag direkt bei der jeweiligen diensthabenden Hebamme anmelden. Diese entscheidet dann mit Ihnen zusammen, ob die Hebamme einen Besuch bei Ihnen zu Hause macht oder ob Sie einen Termin bei ihr in einem der Hebammenstützpunkte erhalten. Bei hohem Arbeitsaufkommen können wir in Ausnahmefällen die Versorgung nicht immer gewährleisten.In diesem Fall werden Sie an das nächste Krankenhaus verwiesen.
Um die Anfahrtswege möglichst kurz zu halten, haben wir den Rheingau-Taunus-Kreis in fünf Einzelregionen unterteilt. Bitte schauen Sie auf der Landkarte nach, in welcher Region Ihr Wohnort liegt und kontaktieren Sie dann die für „Ihre“ Region zuständige Hebamme.
Die jeweiligen Regionen mit den zugehörigen Dienstplänen finden Sie rechts im grauen Kasten.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Ein Termin ist nur mit Voranmeldung am Vortag bis 17.00 Uhr möglich.
- Bitte halten Sie beim Termin Ihre Krankenkassenkarte, Ihren Mutterpass und nach der Geburt auch das gelbe Untersuchungsheft Ihres Kindes bereit.
- Ein Termin bei Ihnen zu Hause oder im Hebammenstützpunkt dauert etwa 30 Minuten. In dieser Zeit finden die medizinisch notwendigen Basis-Versorgungen von der Mutter und ihrem Baby statt. Ebenso werden die dringlichsten Fragen beantwortet. Eine Wochenbettbetreuung kann frühestens 48 Stunden nach der Geburt und einem erfolgten Neugeborenen-Screening erfolgen.
- Von der Krankenkasse bezahlte Hebammenleistungen sind: In den ersten 10 Lebenstagen Ihres Babys maximal 10 Hebammenkontakte, zwischen dem 11. Lebenstag Ihres Babys und der 12. Lebenswoche weitere 16 Hebammenkontakte und bis zum Ende der Stillzeit oder bis Ihr Baby 9 Monate alt ist, werden 8 weitere Hebammenbetreuungen übernommen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern das nicht erstattungsfähige Leistungskontingent überschritten wird. In diesem Fall werden Ihnen anfallende Kosten als Selbstzahler in Rechnung gestellt.
- Sie werden jeweils von der diensthabenden Hebamme betreut. Dadurch kann es möglich sein, dass Sie verschiedene Hebammen kennenlernen.
Bei dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Geburtsklinik oder an die Kinderklinik.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr.
Hebammenversorgung in den Winterferien
Hebammenversorgung
in den Winterferien
24.12.2024 bis 05.01.2025
Karte der Regionen von 1 bis 5
Region 1 Dienstplan Winterferien
Region 2 Dienstplan Winterferien
Region 3 Dienstplan Winterferien
Region 4 Dienstplan Winterferien
Region 5 Dienstplan Winterferien